Gerichtsurteil
zur Erstattung von Detektivkosten
Nach einem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts können Arbeitnehmer
für Detektivkosten in erforderlicher Höhe in Regress genommen werden.
Voraussetzung ist, dass der konkrete Verdacht gegen sie besteht, ihr
Verhalten könne den Betrieb schädigen. Dies trifft besipielsweise beim
Krankfeiern zu. Hier kann der Arbeitnehmer, sofern er überführt wurde,
zum Schadenseratz verpflichtet werden, der die Kosten aller notwendigen
Maßnahmen abdeckt. Dazu zählen auch anlassbezogene Detektivkosten.
8AZR 5/97, 17.09.1998 mehr